Transporteur Sicherheitsprogramm
Das Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) dient dazu, dass auch Transporteure im Rahmen des Transports von Luftfracht / Luftpost Sicherheitsstandards einführen. Das kennen wir seit einigen Jahren schon von den bekannten Versendern und den reglementierten Beauftragten.
Die Transporteure waren bisher eine Ausnahme.
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Es bedeutet, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wirklich jeder Teilnehmer an der sicheren Lieferkette ein Sicherheitsprogramm erstellt und dieses dem LBA vorgelegt hat.
Reglementierte Beauftragte oder bekannte Versender sind mit diesen Abläufen längst vertraut, sodass wir uns weitere Einzelheiten dazu sparen können. Wichtiger ist dies:
Sichere Luftfrachten ohne Sicherheitsprogramm konnten bisher nur Transporteure übernehmen. Dafür genügten eine sogenannte Transporteurserklärung von einem bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.
Dadurch dass die Behörden eine ergänzende Zulassung ausstellen, wird nun auch diese Lücke geschlossen. Zwei Vorteile ergeben sich daraus:
• Die Sicherheit der Lieferkette erhöht sich
• Gleichzeitig verringern sich die Risiken
Hinzu kommt: Behörden können Transporteure intensiv überwachen. Diese wiederum können sich dadurch legitimieren, indem Sie das TSP einreichen. Das Luftfahrtbundesamt kann so Transporteure gezielt prüfen.
Nach Inkrafttreten des neuen Luftsicherheitgesetzes haben die Transporteure ein Jahr lang Zeit, ihre Abläufe auf die neuen Verordnungen umzustellen, die das Luftsicherheitgesetz mit sich bringt.
Nach der einjährigen Frist sind nur solche Transporteure vom LBA zugelassen, die ein genehmigtes Transporteur-Sicherheitsprogramm für das Transportieren von sicherer Luftfracht bzw. Luftpost besitzen.
Um die Frist nicht zu überschreiten, empfiehlt das Luftfahrtbundesamt den Transporteuren, dass diese den Antrag schnellstmöglich stellen, um möglichst rasch die Genehmigung zu bekommen.
FAQ Transporteure: die Zulassung in 9 einfachen Fragen und Antworten
So kommen Sie in drei einfachen Schritten zur Transporteur-Zulassung
Schritt 1 – Führen Sie die Sicherheitsbeauftragten auf und weisen Sie die Qualifizierung des Personals nach
Legen Sie fest, wer in Ihrem Unternehmen die Rolle des Sicherheitsbeauftragen innehat und wer ihn vertritt. Es sollte sich um Personen handeln, die sich der Verantwortung bewusst sind.
Diese Personen erhalten umfassende Weisungsbefugnisse in Belangen der Luftsicherheit gegenüber Ihrem Personal. Sie dürfen beispielsweise Ihren Fahrern Befehle geben.
Stellen Sie einen Antrag zur Zuverlässigkeitsprüfung (§7 LuftSIG) für den Sicherheitsbeauftragen und seinen Stellvertreter.
Melden Sie beide Personen für eine Schulung an.
Für alle Fahrer, die eine Erlaubnis zur Luftfrachtbeförderung erhalten sollen, ist der Ablauf ganz ähnlich. Beantragen Sie auch für die Fahrer eine Zuverlässigkeitsprüfung (§7 LuftSIG).
Nachdem Sie eine positive Bestätigung erhalten haben, melden Sie die Fahrer zu einer Schulung an (Kap. 11.2.7 DVO (EU) 2015/1998).
Schritt 2 – Erstellen Sie das Konzept für das Transporteur-Sicherheitsprogramm TSP
Weiter unten bekommen Sie einen Überblick, wie das Transporteur-Sicherheitsprogramm aufgebaut ist und welche Inhalte darin enthalten sein müssen.
Fehler beim TSP führen zur Ablehung Ihres Zulassungsantrages.
Sollte das Zusammenstellen der Informationen und das Erstellen des TSP zu aufwands- und zeitintensiv für Sie sein, bieten wir Ihnen sehr gerne unsere Unterstützund dabei an.
Wir können auf Wunsch auch das Einreichen der Unterlagen beim LBA und die komplette Dokumentation für Sie übernehmen. [Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen zügig weiterhelfen können.]
Schritt 3 – Abgabe der Unterlagen beim LBA
Tipp: Lassen Sie das Sicherheitskonzept inklusive aller Anlagen, Nachweise und Bescheinigungen von uns für Sie zusammenstellen. Sie erhalten von uns einen kompletten Ordner, in dem alle Unterlagen bereit sind zum Einreichen beim Luftfahrtbundesamt.
Überblick Konzept: Transporteur-Sicherheitsprogramm
Hier haben wir die jeweiligen Unterkapitel (den Aufbau) des Sicherheitsprogramms aufgelistet und jeden Punkt mit Erklärungen und Hinweisen versehen.
1. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms –
Inhaltsverzeichnis und Revisionsstand
Damit das Sicherheitsprogramm möglichst einfach zu hanhaben ist, wird empfohlen, im ersten Kapitel ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen sowie die Kontaktdaten zu nennen und einen Datumsstempel anzubringen:
Beispiele:
1. Kapitel: Erstellungszustand, keine Revision
2. Kapitel: Erste Änderung am 04.01. vorgenommen
…
1. Kapitel – Kontaktdaten – Revision 0 am 10.02.2017
2. Kapitel – Kontaktdaten – Revision 1 am 12.02.2017
…
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2. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms – Verpflichtungserklärung
In diesem Kapitel des TSPs geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab, die der Sicherheitsbeauftragte auf Seite 5 unterschreiben muss. Er verpflichtet sich darin, dass er oder sie:
• Die Sicherheitsmaßnahmen des TSPs für die Dauer der Zulassungszeit befolgt
• Änderungen dem Luftfahrtbundesamt binnen zehn Tagen schriftlich mitteilt
• Dem LBA auf Anfrage Einblick in alle Dispositionspläne gewährt
• Kontrollen durch Behörden duldet, die auch ohne Annkündigung erfolgen können
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3. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms – Kontaktdaten
In diesem Kapitel geben Sie die Kontaktdaten des Firmenhauptsitzes an, also beispielsweise die Straßen- und Postfachanschrift, sowie die Telefon- und Faxnummer. Dies gegebenenfalls auch für Niederlassungen.
Dann geben Sie für jede Nierderlassung den Namen eines Luftsicherheitsbeauftragten sowie eines Stellvertreters an. Dies jeweils unter der jeweiligen Anschrift der Niederlassung und mit Kontaktdaten.
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4. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms – Selbstdarstellung des Unternehmens
In diesem Kapitel des TSPs beschreiben Sie in einigen Sätzen Ihr Unternehmen. Was ist die Haupttätigkeit? Worauf haben Sie sich spezialisiert? Welche Arten von Fracht (General Cargo, Lebendes, Pharma etc.) befördern Sie?
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5. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms – Personal
In diesem Kapitel versichern Sie, dass ausschließlich zugelassene Mitarbeiter Zugang zu sicherer Luftfracht und Luftpost haben. Diese müssen einen Schulung mit Prüfung absolviert haben.
Zu den Mitarbeitern zählen selbstverständlich auch die Fahrer Ihres Unternehmens.
Außerdem versichern Sie in diesem Kapitel, dass alle Ihre Sicherheitsbeauftragen und Stellvertreter:
• Eine Schulung nach Kapitel 11.2.5 DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben
• Die abschließende Prüfung erfolgreich bestanden haben
• Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bestanden haben
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6. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms – Transport der Fracht
In diesem Kapitel des TSPs beschreiben Sie, wie ein Transport bei Ihnen abläuft. Wichtig ist hier, die Sicherheitsmaßnahmen vor und während des Transports zu beschreiben.
Beschreiben Sie beispielsweise, wie Sie dafür sorgen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu den Fahrzeugen und zur Fracht haben. Eine Methode wäre etwa das Verwenden von Plomben während der Fahrerpausen.
Beschreiben Sie auch, wie Sie die Schlüssel der Fahrzeuge verwalten. Als nächstes bestätigen Sie, dass nur zugelassene, überprüfte und geschulte Fahrer sichere Luftfracht bzw. Luftpost befördern.
Wichtig: Diese Mitarbeiter müssen nicht unbedingt zu Ihrem Personal gehören – sie müssen nur die geforderte Zulassung besitzen. Es können also auch Leiharbeiter sein, wenn diese die Zulassung haben.
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7. Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogramms – Interne Qualitätssicherung
Darin bestätigen Sie, dass sich Ihr Unternehmen mindestens einmal im Jahr einer internen Qualitätsüberprüfung unterzieht. Diesen Audit muss ein externer Prüfer oder der eigene Sicherheitsbeauftragte halten.
Wichtig: Der Audit zur Qualitätssicherung muss genau dokumentiert sein und ist dem dem LBA auf Anfrage vorzulegen.
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1. Anhang zum Transporteur-Sicherheitsprogramm – Notfallmerkblatt
Darin beschreiben Sie die Abläufe sowie die Meldekette näher, die in folgenden Fällen greift:
• Bei Unregelmässigkeiten
• Bei Manipulationen
• Bei Bombenverdacht
• Bei Bombendrohung
Tipp: Fordern Sie ein Notfallmerkblatt vom LBA an; dieses kann Ihnen als nützliche Hilfe beim Erstellen Ihres eigenen Notfallmerkblatts dienen.
Nennen Sie u.a. die Kontaktinformationen für den Rettungsdienst, die Feuerwehr, die Polizei und Ihres Sicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter.
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2. Anhang zum Transporteur-Sicherheitsprogramm – Liste mit Anlagen
Haben Sie alle Kapitel des TSP erstellt, müssen Sie abschließend noch diese Dokumente beifügen:
• Die Verpflichtungserklärung
• Ihre Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug
• Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Luftsicherheitsschulungen der Luftsicherheitsbeauftragten
• Das Notfallmerkblatt
• Die Auditcheckliste
• Liste mit weiteren Betriebsstandorten (sofern vorhanden)
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